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1. Geltungsbereich
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten, vorbehalten anderslautende Vereinbarungen zwischen den Parteien, für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte und Vertragsvereinbarungen der Group Galore GmbH Schweiz und der Group Galore GmbH Deutschland (nachfolgend «GG»).

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für sämtliche Rechtsgeschäfte, die von GG für YourStage.live (nachfolgend „YSL“ genannt) abgeschlossen werden. Vorliegende AGB gelten auch, wenn GG in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltslos erbringt.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners von GG (nachfolgend „Kunde“) werden nur Vertragsbestandteil nach ausdrücklicher Zustimmung durch GG (in schriftlicher Form) .

1.4. Mit ausdrücklichem Verweis auf die AGB in bereitgestellten Angeboten geht GG davon aus, dass der Kunde die AGB zur Kenntnis genommen hat.

2. Angebotserstellung, Gültigkeit der Preise
2.1. Vor Beauftragung und Vertragsschluss werden dem Kunden schriftliche Angebote gemacht und/ oder Richtpreise genannt.
Vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Bestimmungen haben die angegebenen Preise und die von GG abgegebenen Angebotskonditionen eine Gültigkeit von 30 Tagen.

2.2. Offerten sind kostenlos und werden freibleibend erstellt. Zur Angebotserstellung stellt der Kunde alle notwendigen Anforderungen bereit  und versetzt GG bestmöglich in die Lage einen Überblick zu erbringender Leistungen und Leistungsvoraussetzungen zu erhalten. 

2.3. Der Kunde ermöglicht GG bei Bedarf zur Vorabklärung von Leistungsvoraussetzungen (z.B. Gegebenheiten am Erfüllungsort, Machbarkeitsanalyse etc.).  GG macht explizit auf diese Vorabklärung und damit verbundene Kosten im Vorfeld aufmerksam. Ist dem Kunden eine Vorabklärung nicht möglich zu gewährleisten, übernimmt der Kunde die Verantwortung für resultierende Mehraufwände, welche über das Angebot hinaus gehen, Leistungseinschränkungen oder Werkmängel. Wird ein Auftrag nicht erteilt, sind vom Kunden mindestens die für die Erstellung der Angebotskonditionen notwendigen Vorabklärung von Leistungsvoraussetzungen gemäss Aufwand zu einem Stundensatz von CHF 150,- GG Schweiz // € 90,- GG Deutschland zu vergüten.

2.4.  Mit schriftlicher (per e-Mail) Annahme des Angebotes, spätestens mit Vorauszahlung gemäss Vereinbarung erklärt sich der Kunden mit den Angebotskonditionen und den AGBs von GG als Einverstanden.  GG ist berechtigt ebenfalls mündlich vom Kunden erteilte Auftragsänderungen anzunehmen und auszuführen. GG bestätigt mündliche Auftragserteilungen und Auftragsänderungen mit Hinweis auf allfällige Veränderung der Konditionen schriftlich per e-Mail.

2.5. Soweit in vorgelegtem Angebot nicht explizit anders erwähnt – sind sämtliche im Angebot von GG enthaltenen Leistungstermine unverbindlich, insofern Termine der Leistungserbringung per Datum verbindlich deklarierte und für die Werkerstellung zwingend sind.

2.6. Die Einhaltung eines vereinbarten Leistungstermins setzt voraus, dass der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungsleistungen frist- und ordnungsgemäss erbringt. Dazu gehört insbesondere, dass er alle notwendigen Unterlagen bereit stellt und vereinbarte Vorauszahlungen leistet.

2.7. Erbringt der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkungsleistung nicht rechtzeitig, so verlieren alle von der Mitwirkungshandlung abhängigen Leistungstermine und Konditionen ihre Gültigkeit. Der Kunde kann verlangen, dass eine neue, dem Umfang der Änderung oder Erweiterung angepasste Lieferfrist festgelegt wird.

2.8. Die Angebotskonditionen basieren auf dem Umfang der Auftragsbeschreibung und dem Stand notwendiger Technik zum Datum des Angebotes. Personelle, technologische und/oder Änderungen von Preisen Dritter  (z.B. Mietkonditionen, Infrastrukturkosten, Personalkosten  etc.) können zu Zusatzaufwände und zu Terminverschiebungen führen. Hieraus resultierende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

2.9. Machen Auftragsänderungen und/ oder -ergänzungen vereinbarte Leistungen und Lösungen unmöglich, bemüht sich  GG, Alternativen aufzuzeigen und anzubieten. Die hieraus entstehenden Zusatzaufwände und bis dahin geleisteten Arbeiten trägt der Kunde in voller Höhe.

3. Leistungskonditionen
3.1. In den Offerten sind Preisangaben enthalten, welche Schätzungen  (in CHF // EURO und exklusiv MwSt.) zum Zeitpunkt der Angebotserstellung sind. Fixpreisangebote werden als solche explizit benannt und in Umfang und Ergebnis detailliert ausgeführt.

3.2. Entstehen über das Angebot hinausgehende Mehrkosten, sind diese bis zu 15% vom Kunden zu tragen. Übersteigen die tatsächlichen Kosten das von GG bereitgestellte Angebot bzw. die Einzelpositionen um mehr als 15% , wird GG den Kunden möglichst frühzeitig auf diesen Umstand schriftlich per e-Mail hinweisen. Wiederspricht der Kunde nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen  nach erfolgtem Hinweis schriftlich, gilt sein Einverständnis als erteilt.

3.3. Erweitert sich während der Auftragsabwicklung der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang, so wird GG eine Aktualisierung des Angebotes vornehmen. Die bis dahin getätigte Leistungen und entsprechende Kosten werden durch den Kunden erstattet.

3.4. In den Angeboten sind nicht enthalten-  insofern nicht explizit aufgeführt-  allfällige und projektspezifische Leihmaterialien, Lizenzen Dritter (z.B. Nutzungsrechte Bild-, Ton-, etc. ) und/ oder nutzungsabhängige Gebühren (z.B. Transaktionskosten, Streamingkosten, etc.). 
GG kauft diese Leistungen zu gängigen Konditionen ein und stellt sie dem Kunden in Rechnung.

3.5. Fallen mit der Auftragsabwicklung Auslagen und Spesen an, werden diese vom Kunden erstattet. Auftrags- und leistungsrelevante Reisezeiten der GG-Mitarbeitenden sind Arbeitszeiten und werden dem Kunden pro Stunde zu CHF 125,- Schweiz // € 75,-  EU in Rechnung gestellt.

3.6. Variable und die vereinbarte Leistungserbringung ergänzende Tätigkeiten – z.B.  telefonischer Support oder spezifische Schulungen – werden dem Kunden entsprechend tatsächlichem Zeitaufwand zu einem Stundensatz von CHF 150,- Schweiz // € 90,-  EU verrechnet.

3.7. Spesen für die Nutzung eines Firmenfahrzeuges werden pro Kilometer mit CHF 0.85 (Schweiz) // € 0,50 (EU) verrechnet. Mietfahrzeuge werden entsprechend der Mietkonditionen verrechnet.
Verpflegungsspesen, welche im Rahmen der Leistungserbringung anfallen, werden pauschal verrechnet zu:
a. Mittagessen: CHF 20.- Schweiz // € 15,- EU
b. Nachtessen: CHF 30.- Schweiz // € 25 EU.

3.8. Für Geschäftsreisen im Zug sowohl im In- und Ausland nutzen GG Mitarbeitende die 2. Klasse. Im Fall von Überbuchungen oder der Unmöglichkeit einer Sitzplatzreservation dürfen Fahrten in der 1. Klasse gebucht und dem Kunden verrechnet werden.

3.9. Der Kunde verpflichtet sich, eine/n kompetente/n Ansprechpartner/in zu nennen, der/ die eine zielführende Projektbetreuung und transparente Kommunikation gewährleistet. Erfolgt eine Verletzung dieser Pflicht oder ergeben sich sonstige Versäumnisse des Kunden, gehen Projektverzögerungen und Mehrkosten zu Lasten des Kunden.

3.10. Erfolgt durch den Kunden eine Auftragsstornierung oder -kündigung nach Auftragserteilung einer Leistung,  jedoch vor dem geplantem ersten Leistungstag so haftet der Kunde wie folgt:
a. Auftragsstornierung bis 14 Werktage vor dem geplanten ersten Leistungstag:  In Höhe getätigter Anzahlung und über die Anzahlung hinaus gehend alle bis Eingang der schriftlichen Absagemitteilung bei GG angefallenen Leistungen zu einem Stundensatz von CHF 150,- Schweiz // € 90,-  EU und verbindlich gebuchter vertragsrelevanter Verpflichtungen ggü. Dritten.
b. Auftragsstornierung am 14. bis 10. Werktag vor dem geplanten ersten Leistungstag: 50% des vertraglich vereinbarten Auftragsbudgets mind. alle bis Eingang der schriftlichen Stornierung bei GG angefallenen Kosten und verbindlich gebuchter vertragsrelevanter Verpflichtungen ggü. Dritten.
c. Auftragsstornierung am 9. bis 7. Werktag vor dem geplanten ersten Leistungstag: 75% des vertraglich vereinbarten Auftragsbudgets mind. alle bis Eingang der schriftlichen Stornierung bei GG angefallenen Kosten und verbindlich gebuchter vertragsrelevanter Verpflichtungen ggü. Dritte
d. Auftragsstornierung weniger als 7 Werktage vor dem geplanten ersten Leistungstag: 100% des vereinbarten Auftragsbudgets.

4. Zahlungskonditionen
4.1. Rechnungen von GG sind zur Zahlung fällig gemäss genannter Zahlungsziele, spätestens
a. Schweiz: 30 Tage nach Rechnungsdatum
b. Deutschland: 14 Tage nach Rechnungsdatum

4.2. Der Kunde gerät automatisch in Verzug wenn 30 Tage (Schweiz) // 14 Tage (Deutschland) nach Zugang der Rechnung oder der Zahlungsziele noch kein Zahlungseingang durch GG zu verbuchen ist. Im Fall eines Zahlungsverzugs belaufen sich die Verzugszinsen für Verbraucher auf 5% und für Firmenkunden auf 9%, jeweils pro Jahr zzgl. CHF 10,- (Schweiz) // EUR 5,- (Deutschland) Gebühr pro Zahlungserinnerung (Mahnstufe).

4.3. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen (Schweiz) // 14 Tagen (Deutschland) , behält sich GG das Recht vor, sämtliche laufenden Verträge zu kündigen, gebuchte Leistungen einzustellen und/oder den Zugang zu technischen Infrastrukturen und Materialien zu verweigern. Erbrachte Leistungen und Drittkosten sind gemäss Angebot, mind. nach tatsächlichem Aufwand zu verrechnen.  Auch mit Vertragsbeendigung bleibt der Kunde GG die ausstehenden Zahlungen schuldig. GG kann bei Zahlungsverzug jederzeit die Nutzung gelieferter Produkte und Leistungen untersagen.

4.4. Soweit GG nicht vorgängig und schriftlich zugestimmt hat, ist die Verrechnung allfälliger Ansprüche des Kunden gegenüber GG ausgeschlossen.

4.5. GG steht die Möglichkeit zu, eine Anzahlung zu vereinbaren. Die Höhe der Anzahlung wird im Angebot festgelegt. Die Anzahlung ist mit Auftragserteilung sofort fällig.

4.6. GG als Betreiber der Streaming Plattform YourStage.live (www.yourstage.live) gewährt Firmenkunden (Künstler, Veranstalter, Veranstaltungsorte) anteilige Einnahmen durch Online-Verkäufe.

4.7. Die anteiligen Einnahmen auf YourStage.live errechnen sich wie folgt:
a. Die durch kostenpflichtige Inhalte auf www.yourstage.live erzielten Umsätze werden quartalsweise summiert.
b. Die Summe der Umsätze werden nach Abzug gültiger Mehrwertsteuer  aufgeteilt in einen Partner-Anteil und einen YourStage.live-Anteil in vereinbartem Verhältnis.
c.  Der YourStage.live-Anteil wird verwendet für die Kosten von Produktion, Betreuung und Ausstrahlung der Inhalte auf www.yourstage.live.
d. Dem Partner-Anteil werden die Umsatzspezifischen Kosten Dritter (Payment Services und Verwertungsgesellschaften nach jeweils gültigen Tarifen siehe 4.9.) abgezogen (=Netto-Einnahmen).
e. Die Netto-Einnahmen im Partner-Anteil werden auf alle kostenpflichtige Inhalte in der YourStage.live Mediathek aufgeteilt, basierend auf der Nutzungshäufigkeit (in Minuten) innerhalb eines Zahlungszeitraums von 3 Monaten.
f.  Jedem Partner (entweder Künstler, Veranstalter, Standort) werden die für seine kostenpflichtige Inhalte die durch zahlende Mitglieder der Plattform YourStage.live gesehenen Minuten gutgeschrieben.
g. Am Ende der 3-monatigen Abrechnungsperiode (Quartal) wird die Gesamtzahl geschauter Minuten des Partners durch die Gesamtzahl aller geschauten Minuten der kostenpflichtigen Mediathek dividiert.  Dieser Prozentsatz erhält der einzelne Partner aus dem Partner-Anteil für die spezifische Nutung seiner Inhalte.

4.9. Die quartalsweise Auszahlung anteiliger Einnahmen erfolgt auf in den individuellen Nutzungsvereinbarungen genannten Kontoverbindungen per Gutschrift und  Gutschriftsmitteilung in schriftlicher Form per e-Mail abzgl. nachfolgender Gebühren:
a. Transaktionskosten: 2,5% von Bruttoumsatz + CHF 0,30 / € 0,28 pro Transaktion (Paypal / Stripe)
b. Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe (Schweiz 7,7 % // Deutschland 19%)
c. Jeweils gültige und für institutionelle Kunden geltende Tarife von:

5. Beauftragung Dritter
5.1. Die an GG übertragenen Leistungen dürfen durch GG selbst ausgeführt oder mit Beauftragung durch Dritte ausgeführt werden.

5.2. Für die Beauftragung Dritter ist GG berechtigt gemäss in den Angeboten aufgeführter Konditionen Verträge im Namen und auf Rechnung des Kunden mit Dritten abzuschliessen.

6. Bereitstellung Arbeitsmaterialien
6.1. Der Kunde stellt GG für die Auftragsausführung gemäss Angebot alle notwendige und durch GG eingeforderten Informationen und Daten z.B. Bild, Ton, Grafik, Texte, Videos, Zugangsdaten, Adressdaten, etc. (nachfolgend „Gewerke“) kostenlos innert einer von GG genannten Anlieferungsschlussfrist zur Verfügung.

6.2. Die Anlieferung der Gewerke durch den Kunden muss gemäss den definierten Vorlaufzeiten eingehalten werden.  Diesbezügliche Abweichungen und sonstige sich nach Anlieferungsschlussfrist ergebende Ergänzungen oder Abweichungen werden unter Einhaltungsgründen des Zeitplans seitens GG nicht umsetzungsmässig berücksichtigt. Wünscht der Kunde jedoch explizit nach Anlieferungsschlussfrist Änderungen oder Ergänzungen, so wird der Zeitplan dementsprechend neu aufgeschlüsselt (z.B. Ergänzungen seitens des Auftraggebers zwei Tage nach Anlieferungsschlussfrist verschieben den Fertigstellungstermin seitens GG ebenfalls zwei Tage nach hinten).  Kommt es zu Änderungen oder Ergänzungen, welche einen höheren Aufwand als das ursprüngliche Briefing bedeuten, sind die Leistungsentgelte und der Fertigstellungstermin beidseitig neu festzulegen.

6.3. Nach Beendigung der Zusammenarbeit  werden bereitgestellte Gewerke zurückzugeben oder im Fall elektronischer Gewerke oder daraus erstellte Kopien gelöscht. Erteilte Zugangsberechtigungen (z.B. zu Social Media Kanälen, Videoplattformen etc.) werden durch den Kunden aufgehoben.

6.4. Zur Leistungserbringung an Standorten Dritter informiert der Kunde GG frühzeitig, spätestens 10 Werktage vor Beginn einer Leistungserbringung über örtliche und technische Voraussetzungen sowie über gesetzliche, behördliche und sicherheitsrelevante Vorschriften, infosern diese für die Leistungserbringung von Bedeutung sind. Hieraus entstehende Mehraufwände von GG gehen zu Lasten des Kunden.

6.5. Der Kunde ist verpflichtet, eine Sicherheitskopie der GG überlassenen Daten zu erstellen und zu behalten.
GG haftet nicht für verloren gegangene Daten.

7. Geheimhaltung
7.1. Die Parteien behandeln alle Tatsachen und Informationen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Im Zweifelsfall sind Tatsachen und Informationen vertraulich zu behandeln. Die Parteien verpflichten sich, alle wirtschaftlich zumutbaren sowie technisch und organisatorisch möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit vertrauliche Tatsachen und Informationen gegen den Zugang und die Kenntnisnahme durch Unbefugte wirksam geschützt sind.

7.2. Die Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

7.2. Die Parteien überbinden die Geheimhaltungspflicht auf ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer, Unterlieferanten sowie weitere beigezogene Dritte.

7.3. GG ist berechtigt, das beauftragte Projekt als Referenz zu führen und den Kunden namentlich zu nennen.

8. Nutzungsrechte
8.1. GG stellt dem Kunden vereinbarte Daten (Videos, Grafiken etc.) in finaler Version per Download zur Verfügung. Mit Bezahlung der Leistungen von GG  erlangt der Kunde die Werknutzungsrechte gemäss §§ 14 bis 18a Urheberrechtsgesetz. Arbeitsversionen und Quelldaten sind zu keinem Zeitpunkt Teil der Werknutzungsrechte und stehen dem Kunden ausschliesslich nach gesonderter Vereinbarung und entgeltlich zur Verfügung.

8.2. Der Kunde erwirbt das zeitlich, räumlich und sachlich uneingeschränkte und exklusive Werknutzungsrecht am beauftragten Werk für den genannten Zweck und schliesst das Recht ein, die gelieferten Produkte für den Eigengebrauch zu vervielfältigen und zu verändern.

8.3. Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des Nutzungsrechtes ist nicht gestattet. Das alleinige Urheberrecht und das Bearbeitungsrecht durch Dritte verbleiben bei GG.

8.4. Jegliche Bearbeitung, Erweiterung oder Veränderung sowie die gänzliche oder auszugsweise Verwendung des Werks durch Dritte ohne der Zustimmung durch GG ist ohne Besitz des Bearbeitungsrechts durch Dritte untersagt.

8.5. Für die Verwendung der Gewerke gemäss 6. erklärt der Kunde, über die erforderlichen Lizenz- und Nutzungsrechte zu verfügen und verpflichtet sich, GG von allen Ansprüchen, die betreffend solcher Titel von Dritten aus Verletzung von Lizenzrechten oder sonstigen Schutzrechten oder Persönlichkeitsrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten.

8.6. GG hat das Recht, gelieferte Werke mit einem Hinweis auf ihre Urheberschaft anzubringen, insofern möglich mit elektronischem Verweis (z.B. Link) auf GG .

8.7. Die im Angebot enthaltenen Ideen, Lösungen und/oder Umsetzungskonzepte unterliegen dem Copyright der GG. Ihre gänzliche, auszugsweise oder teilweise Vervielfältigung, Veröffentlichung, Nachbildung, Verbreitung oder sonstige Verwertung sowie die auch nur teilweise Weitergabe an Dritte sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der GG gestattet.

8.8. Werden die präsentierten Ideen und Lösungen nicht in Zusammenarbeit mit GG verwendet, so  ist GG berechtigt, diese auch anderweitig zu verwenden.

9. Gewährleistung und Haftung
9.1. Nach Bereitstellung des Werksleistung erfolgt eine Abnahmeperiode von 7 Tagen. Während dieser Frist hat der Kunde die von GG erstellten Arbeitsergebnisse zu sichten/ zu gebrauchen und auf eventuelle Mängel zu überprüfen. Festgestellte Mängel werden GG schriftlich mitgeteilt.

9.2. Verweigert oder versäumt der Kunde seine Mitwirkung an der Abnahme, gilt die Leistung mit Ablauf der in Ziff. 9.1 genannten Frist als abgenommen.

9.3. Zeigen sich bei der Prüfung Mängel an Leistungen von GG, welche die Funktionalität des Produktes beeinträchtigen (wesentliche Mängel), wird die Abnahme zurückgestellt. Der Kunde setzt GG ohne Versäumnis eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel. GG beseitigt die Mängel innerhalb der gesetzten Frist und zeigt dem Kunden den Abschluss der Verbesserung unverzüglich an.

9.4. Gelingt es GG nach zweimaliger Nachbesserung nicht, einen wesentlichen Mängel zu beheben, hat der Kunde das Recht einen dem Minderwert entsprechenden Abzug von der Vergütung zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten.

9.5. Leistungen, welche GG im Rahmen der ihr zukommenden gestalterischen und schöpferischen Freiheit getätigt hat (Bild-Regie, Tonarbeiten, Lichtgestaltung, Kameraführung etc.) sind von der Mängelrügen ausgeschlossen . Diesbezüglich verpflichtet sich GG zur Sorgfalt und erfüllt die ihr übertragenen Aufgaben in einer Qualität, die dem aktuellen technischen Stand genügen und mit den eingesetzten Mitteln möglich sind.

9.6. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die GG nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.

9.7. Wird das Produkt durch 9.6., resp. Mitarbeitende und Hilfspersonen des Kunden oder Dritten (z.B. ungenügende Vorbereitungen, Verzicht auf Produktionsort-Begehungen, mangelhafte Sach-Fachkenntnisse etc.), abgeändert oder beeinträchtigt, so erlischt die Gewährleistungspflicht und Haftung von GG automatisch.

9.7. Die Nutzbarkeit und der technische Zugang von digitalen Inhalten (Software, Video, Bild, Ton etc.) können je nach Endgerät, Betriebssystemen, Nutzungsumgebung, Browser und Browserversion stark variieren. GG garantiert die Zugänglichkeit der Gewerke lediglich im schriftlich zugesicherten Umfang, maximal gemäss der Möglichkeiten von Drittanbietern und Serviceprovidern.

9.8.  Der Kunde garantiert im Besitz der Nutzungs- / Verwertungsrechte an GG übergebener Gewerke und/ oder Inhalte zu sein. Der Kunde verpflichtet sich, GG von sämtlichen im Zusammenhang mit den bereitgestellten Gewerke und/ oder aufgeführten Inhalte ggü. Ansprüchen Dritter und damit verbundenen Kosten vollumfänglich freizustellen und schadlos zu halten.

9.9. Soweit nicht explizit vereinbart, garantiert GG nicht, dass das Produkt den Anforderungen und den Zwecken von Dritten genügt oder mit anderen von Dritten ausgewählten Nutzungs- und Zugangsmethoden kompatibel ist. Ebenso garantiert GG nicht, dass erstellte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen den Kunden in die Lage versetzen, eine von ihm beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg oder sonstigen Zweck zu erreichen.

9.10. Die Haftung von GG und deren Hilfspersonen für sämtliche Schäden, insbesondere Folgeschäden, gegenüber dem Kunden wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

10. Vertragsauflösung
Der Kunde hat das Recht jederzeit vom Vertragsverhältnis zurücktreten. Macht der Kunde von diesem Recht Gebrauch, so hat er GG mind. die Kosten und Verbindlichkeiten ggü. Dritten zu vergüten und GG vollumfänglich frei von Nachteilen oder Schäden zu halten.
Kündigt der Kunde ein beauftragtes Angebot, so gilt grundsätzlich Bestimmung 3.9. dieser AGBs.

11. Schlussbestimmungen
11.1. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder eines Individualvertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in einem dieser Verträge eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden dann das Vertragswerk so auslegen und gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte Zweck soweit als möglich erreicht wird.

11.2. GG behält sich vor die AGB jederzeit zu ändern, die neuen AGB werden den Kunden in geeigneter Weise bekannt gegeben. Lehnt der Kunde die neuen AGB ab, so kann er innerhalb von 30 Tagen ein bestehendes Vertragsverhältnis kündigen. Tut er dies nicht, gelten die neuen AGB als genehmigt.

11.3. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Massnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.

11.4. Während der Dauer der Zusammenarbeit sowie während zweier Jahre über deren Beendigung hinaus, wird der Kunde ohne Zustimmung von GG keine Mitarbeiter von GG direkt oder indirekt abwerben, anstellen oder beauftragen.

11.5. Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien unterstehen für
– Vertragsbeziehungen mit GG Schweiz ausschliesslich schweizerischem materiellem Recht
– Vertragsbeziehungen mit GG Deutschland

Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) sind wegbedungen.

11.6. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist 
– Zürich, Schweiz für Vertragsbeziehungen GG Schweiz
– Wiesbaden, Deutschland für Vertragsbeziehungen GG Deutschland. 

GG hat das Recht, allfällige Ansprüche gegen den Kunden auch an dessen Domizil gerichtlich durchzusetzen.

Version vom 01. Juli 2019, Group Galore GmbH Schweiz // Group Galore GmbH Deutschland // YourStage.live

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